Das Komittee

Das Komitee für Frauenarbeit (Comité du travail féminin, CTF) ist ein beratendes Organ der Regierung, das durch die  geänderte großherzogliche Verordnung vom 27.11.1984 eingerichtet wurde. Es analysiert entweder von sich aus oder auf Ersuchen der Regierung alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, beruflichen Aus-/Fortbildung und Förderung von Frauen.

Das CTF ist befugt, eigenverantwortlich entweder der Regierung oder dem Minister für Chancengleichheit oder dem Minister, dem es untersteht, alle Maßnahmen vorzuschlagen, die nach seiner Ansicht die Situation der Frauen verbessern könnten.

Das Komitee setzt sich aus 21 Vollmitgliedern sowie der gleichen Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die vom Minister für eine verlängerbare Zeit von drei Jahren ernannt werden.

Es umfasst:

  1. vier vom Frauenrat (Conseil National des femmes du Luxembourg, CNFL) vorgeschlagene Vertreter von Frauenverbänden;
  2. vier Vertreter der Berufsorganisationen der Arbeitgeber;
  3. vier Vertreter der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Gewerkschaften;
  4. neun Vertreter der Regierung.

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