Aufgabenbereiche

Das Komitee für Frauenarbeit (Comité du travail féminin, CTF) ist ein beratendes Organ der Regierung, das durch die  geänderte großherzogliche Verordnung vom 27.11.1984 eingerichtet wurde. Es analysiert entweder von sich aus oder auf Ersuchen der Regierung alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, beruflichen Aus-/Fortbildung und Förderung von Frauen.

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